Sie fragen - wir antworten!
Sie haben Fragen rund ums Wohnen? Hier finden Sie einige Antworten.
Die FAQ's sind nach Stichworten alphabetisch sortiert, bitte schauen Sie zuerst in der nachfolgenden Liste nach, ob Ihre Frage an dieser Stelle schon beantwortet wurde. Dies ist nicht der Fall? Dann benutzen Sie unser E-Mail Kontaktformular, wir melden uns bei Ihnen!
Bedingung bzw. Voraussetzung
Betriebskostenabrechnung
Courtage bzw. Vermittlungsgebühr
Einfamilienhäuser
Garage
Gartenpflege
Genossenschaftsanteile
Geschäftsstelle
Gewerbeimmobilien
Google Street View
Hauswart
Heizen und Lüften
Internetangebote
Kabelfernsehen
Kaution
Kündigung
Notdienst
Notfallnummern
PKW Stellplätze
Rauchwarnmelder
Regional bzw. A wie außerhalb
SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft
Seniorenwohnungen
Störungen
Stromausfall
Voraussetzung
Wasserrohrbruch
Wasseruhr
Wasserverbrauch
wilhelm.tel
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wohnungsanzahl
| Stichwort 1: |
Bedingung bzw. Voraussetzung |
| Frage/Antwort 1: |
Welche Bedingungen bzw. Voraussetzungen muss ich erfüllen, um bei SAGA GWG eine Wohnung anzumieten?
Es gibt unterschiedliche Faktoren, die wir bei der Vergabe einer Wohnung berücksichtigen. Generell gibt es jedoch keine allgemeingültigen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um bei SAGA GWG eine Wohnung anzumieten. Auch ein Wohnberechtigungsschein ist nicht grundsätzlich erforderlich. Bedenken Sie bitte, dass sich im Regelfall mehrere Interessenten um dieselbe Wohnung bemühen, so dass leider nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg führen kann. |
| Übersicht |
| Stichwort 2: |
Betriebskostenabrechnung |
| Frage/Antwort 2: |
Bis wann muss die Betriebskostenabrechung erstellt werden?
Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode dem Mieter vorliegen.
Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2007: Die Abrechnungen muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2008 vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen. |
| Übersicht |
| Stichwort 3: |
Courtage bzw. Vermittlungsgebühr |
| Frage/Antwort 3: |
Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage fällig?
Wir vermieten courtagefrei. Ganz egal, ob Sie bei SAGA GWG eine Wohnung, ein Gewerbeobjekt oder einen Stellplatz anmieten - Sie zahlen keine Courtage (Vermittlungsgebühr). |
| Übersicht |
| Stichwort 4: |
Einfamilienhäuser |
| Frage/Antwort 4: |
Vermieten Sie auch Einfamilienhäuser?
SAGA GWG hat einige - sehr nachgefragte – Reihenhäuser im Bestand; freistehende Einzelhäuser sind jedoch die Ausnahme. |
| Übersicht |
| Stichwort 6: |
Gartenpflege |
| Frage/Antwort 6: |
Was gehört zur Gartenpflege?
Hierzu zählen im Wesentlichen das Mähen des Rasens, das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Abfuhr von Gartenabfällen, das Entfernen verblühter Blumen, die Beseitigung durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse abgängiger Sträucher und Bäume sowie die anschließende Neubepflanzung und das Nachsäen des Rasens.
Auch die Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen und Sträuchern ist in Hamburg umlegbar.
Zur Gartenpflege gehört auch die Pflege der Spielplätze, Höfe, Zugänge und Zufahrten sowie die Wartung von Spielgeräten und der Austausch des Spielsandes. |
| Übersicht |
| Stichwort 7: |
Genossenschaftsanteile |
| Frage/Antwort 7: |
Muss ich eine Einlage oder einen Genossenschaftsanteil zahlen, um eine Wohnung anmieten zu können?
Nein. SAGA GWG ist keine Genossenschaft, Einlagen oder Anteile sind nicht erforderlich. |
| Übersicht |
| Stichwort 8: |
Geschäftsstelle |
| Frage/Antwort 8: |
Wieviele Geschäftsstellen haben Sie und wo befinden sich diese?
Für Ihre Fragen rund um Wohnung und Wohnanlage stehen achtzehn SAGA GWG Geschäftsstellen an unterschiedlichsten Standorten bereit.
Die aktuelle Geschäftsstellenübersicht finden Sie im Download-Bereich "Formulare und Broschüren" oder als Übersichtsliste im Bereich Service |
| Übersicht |
| Stichwort 9: |
Gewerbeimmobilien |
| Frage/Antwort 9: |
Vermieten Sie auch Gewerbeobjekte?
SAGA GWG bietet unterschiedlichste Gewerbeflächen in vielen Stadtteilen Hamburgs an: Ob Laden, Büro, Praxis, Anwaltskanzlei oder Fitness-Studio, unser Angebot ist vielfältig. Schauen Sie gleich auf unseren Seiten, ob das Passende für Sie dabei ist! Leider können wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kleinen Teil des Gesamtangebotes zeigen; rufen Sie uns gern an, wir beraten Sie individuell. |
| Übersicht |
| Stichwort 10: |
Google Street View |
| Frage/Antwort 10: |
Wie kann ich bei Google Street View Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Bildes meiner gemieteten Wohnung einlegen?
Das bekannte Internetportal Google startet Ende 2010 den neuen Dienst Street View. Diese Einführung ist kontrovers in der Öffentlichkeit und Politik aufgenommen worden. Da mit der Veröffentlichung des persönlichen Wohnortes auch der Datenschutz von unseren Mietern berührt wird, haben wir uns mit diesem Thema befasst. Aus datenschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf für SAGA GWG. Die Entscheidung über das Zulassen der Veröffentlichung der bewohnten Wohnung oder der Antrag auf Unkenntlichkeitmachung, ist individuell dem Mieter überlassen. Als Service für unsere Mieter stellen wir für den Fall des Widerspruchs einen Musterbrief zur Verfügung: Musterbrief der Verbraucherschutz-Zentrale herunterladen. |
| Übersicht |
| Stichwort 11: |
Hauswart |
| Frage/Antwort 11: |
Wann ist mein Hauswart der richtige Ansprechpartner?
Die Mitarbeiter des haustechnischen Kundendienstes sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um die Pflege des Wohngebietes geht. Sie sind für die Funktion der haustechnischen Einrichtungen und die Sauberkeit in der Anlage zuständig. Die Telefonnummer und die Sprechzeiten Ihres Hauswart entnehmen Sie bitte den Aushängen in Ihrem Treppenhaus, sehen Sie auf Ihrer persönlichen Servicekarte nach oder rufen Sie Ihre zuständige Geschäftsstelle an. |
| Übersicht |
| Stichwort 12: |
Heizen und Lüften |
| Frage/Antwort 12: |
Wie heize und lüfte ich richtig?
Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich "stoßlüften", das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekippten Fenster.
Vermeiden Sie längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder - langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge.
Nutzen Sie die Thermostatventile richtig.
Wenn Sie das Ventil in Mittelposition stellen, sorgt es selbständig und zuverlässig für die richtige Raumtemperatur. Stellen Sie die Heizkörper nicht mit Schränken, Regalen, Sofas o.ä. zu. Das Thermostatventil kann ansonsten die Wärmezufuhr für die Heizkörper nicht korrekt regeln. Aus dem gleichen Grund sollten vor Heizkörpern keine Vorhänge oder Gardinen hängen. Heizkörperverkleidungen und -abdeckungen behindern ebenfalls die Wärmestrahlung in den Raum. Verzichten Sie besser darauf. Vermeiden Sie es, Räume zu überheizen. Jeder Grad Übertemperatur bedeutet 6% mehr Energieverbrauch - und damit entsprechende Kosten. Empfohlene Raumtemperaturen: Bad 21 °C, Küche, Ess- und Wohnzimmer: 20 °C, Schlafzimmer 17 °C. |
| Übersicht |
| Stichwort 13: |
Internetangebote |
| Frage/Antwort 13: |
Wie oft werden die Wohnungsangebote auf Ihrer Internetseite aktualisiert?
Unsere Wohnungsangebote im Internet werden einmal wöchentlich aktualisiert. Bereits vermietete Wohnungen werden sofort aus dem Angebot entfernt. |
| Übersicht |
| Stichwort 14: |
Kabelfernsehen |
| Frage/Antwort 14: |
Verfügen alle SAGA GWG Wohnungen über Kabelfernsehen?
Seit Sommer 2009 sind nahezu alle 130.000 SAGA GWG Wohnungen an das neue, schnelle Datennetz von wilhelm.tel angeschlossen. Damit erhalten SAGA GWG Mieter deutlich mehr Fernsehprogramme und auch preisgünstige Internet- und Telefonangebote. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von www.wilhelm-tel.de und im anhängenden PDF.
Bei Ausfall des Kabelfernsehens oder Empfangsstörungen wenden Sie sich bitte an den Anlagenbetreiber ImmoMediaNet: 0 18 05- 44 13 66 |
| Übersicht |
| Stichwort 15: |
Kaution |
| Frage/Antwort 15: |
Wird bei Mietvertragsabschluß eine Kaution fällig?
Ja. Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung („Sozialwohnung“) hinterlegen eine Kaution von 2,5 Monatsmieten; für den frei finanzierten Wohnraum gelten die üblichen drei Monatsmieten.
Für die Dauer der Kautionshinterlegung erhalten Sie auf den Betrag die marktüblichen Zinsen. |
| Übersicht |
| Stichwort 16: |
Kündigung |
| Frage/Antwort 16: |
Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem Kundenbetreuer. |
| Übersicht |
| Stichwort 17: |
Notdienst |
| Frage/Antwort 17: |
Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall u.ä.) melden möchten?
Sie sind Mieter und möchten einen Notfall melden? Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung am nächsten Tag - während der Sprechzeiten- ausreichend.
Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an die MitarbeiterInnen Ihrer zuständigen Geschäftsstelle.
Ausserhalb unserer Arbeitszeiten und an den Feiertagen ist unser technischer Notdienst für Sie da.
SAGA GWG Notdienst - bei technischen Störungen
| Telefon: |
(0 40) 20 00 68 68 |
| Mo.-Do. |
ab 16.30 bis 9.00 Uhr des folgenden Tages |
| Fr. |
ab 12.00 bis 9.00 Uhr am Montagmorgen |
| |
An Feiertagen erreichen Sie unseren Notdienst rund um die Uhr. |
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| Übersicht |
| Stichwort 18: |
Notfallnummern |
| Frage/Antwort 18: |
Ich möchte einen Notfall melden (Herzanfall, Einbruch, u.a.) - welche Nummer wähle ich?!
In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie bitte zuerst die Feuerwehr bzw. den Notarzt, Telefon: 112
Sollte bei Ihnen eingebrochen worden sein, informieren Sie bitte umgehend die Polizei, Telefon: 110
Sie sind Mieter und möchten eine technische Störung melden? Bitte schauen Sie unter SAGA GWG Notdienst |
| Übersicht |
| Stichwort 19: |
PKW Stellplätze |
| Frage/Antwort 19: |
Kann ich bei SAGA GWG einen Stellplatz anmieten, auch wenn ich kein Mieter bin?
Wir haben unterschiedlichste Plätze für Ihren PKW in verschiedenen Hamburger Stadtteilen: Stellplätze vor Ihrem Haus, Tiefgaragenstellplätze in einer Sammelgarage, auf einem Parkdeck oder Einzelstellplätze in einer Garage - aktuelle Angebote finden Sie hier. Für SAGA GWG Mieter ist die Anmietung dieser PKW Stellplätze umsatzsteuerfrei. Für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hier im Internet könnten wir Ihnen leider nur einen kleinen Teil unseres Gesamtangebotes zeigen; rufen Sie uns gern an – wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und schauen nach, ob an dem von Ihnen gewünschten Standort Stellplätze für Ihren PKW verfügbar sind. |
| Übersicht |
| Stichwort 20: |
Rauchwarnmelder |
| Frage/Antwort 20: |
Wann werden Rauchwarnmelder in meine Wohnung eingebaut?
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Seit November 2008 werden alle SAGA GWG Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Bis Ende 2010 sollen rund 130.000 Wohneinheiten mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet sein.
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| Übersicht |
| Stichwort 21: |
Regional bzw. A wie außerhalb |
| Frage/Antwort 21: |
Haben Sie auch Wohnungen außerhalb von Hamburg?
Nein. SAGA GWG bietet ausschließlich Wohnungen in Hamburg an - diese verteilen sich allerdings nahezu auf das gesamte Stadtgebiet. |
| Übersicht |
| Stichwort 24: |
Störungen |
| Frage/Antwort 24: |
Gibt es einen Wasserrohrbruch, einen Stromausfall oder funktioniert die Heizung nicht mehr?
Während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle rufen Sie bitte den haustechnischen Kundendienst an - außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte die SAGA GWG Notfallnummern. |
| Übersicht |
| Stichwort 28: |
Wasseruhr |
| Frage/Antwort 28: |
Ist meine Wasseruhr in Ordnung?
Es werden immer geeichte Wasseruhren eingebaut. Diese Uhren werden alle fünf Jahre durch neue geeichte Uhren ersetzt. Trotzdem können Uhren defekt sein und der Verbrauch dann falsch ermittelt werden. Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Wasseruhr ermittelt den Verbrauch falsch, gibt es einen einfachen Weg dieses zu prüfen. Notieren Sie den Zählerstand. Dann nehmen Sie einen 10l-Eimer, füllen diesen und prüfen anschließend Ihre Wasseruhr. Wenn der Zählerstand um etwa 0,01 m³ gestiegen ist, funktioniert Ihr Zähler einwandfrei. Dies ist nicht der Fall und die Zahl weicht erheblich von der angegeben ab? Bitte wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle. |
| Übersicht |
| Stichwort 29: |
Wasserverbrauch |
| Frage/Antwort 29: |
Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?
In über 80% unserer Wohnungen sind Wasseruhren für Kalt- und Warmwasser installiert. Der Gesamtwasserverbrauch ermittelt sich aus den Einzelverbräuchen des Kaltwasser- und des Warmwasserzählers. Die Verbrauchswerte werden einmal im Jahr von einer von uns beauftragten Firma abgelesen und in einen Ablesebeleg eingetragen. Dieser Beleg wird von Ihnen unterschrieben. Eine Ausfertigung erhalten Sie. Anhand Ihres Ablesebeleges können Sie prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch mit den abgelesenen Werten übereinstimmt. Wenn die Verbräuche im Einzelfall nicht übereinstimmen sollten, wenden Sie sich an unsere Abrechnungsabteilung. Diese wird Ihre Angaben prüfen und Ihnen eventuell zu viel berechnetes Wasser erstatten. |
| Übersicht |
| Stichwort 31: |
Wohnberechtigungsschein (WBS) |
| Frage/Antwort 31: |
Benötige ich für SAGA GWG Wohnungen grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein?
Nein. Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) mieten möchten. Diese Wohnungen bilden jedoch nur einen Teil des Angebotes von SAGA GWG ab; der andere Teil ist frei vermietbar. Nähere Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim Wohnungsamt Ihres Bezirks; hier wird auch der WBS für Sie ausgestellt. |
| Übersicht |
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